Landratsamt
Forchheim
Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Beamten
Weitere Informationen zum Antrag:
Folgende Unterlagen können dem Antrag beifügt werden:
Das Landratsamt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
Voraussetzungen
Personalausweis mit freigeschalteter PIN,
Lesegerät, bzw. Smartphone mit NFC
Hinweis:
Ersetzt das Anschreiben per Brief und Unterschrift.
Bitte bringen Sie das angegebene Ausweisdokument zum Termin mit
Bitte geben Sie im folgenden Informationen zu Ihrem Beruf und zur veranlassenden Stelle an.
Bitte beantworten Sie im folgenden Fragen zur Ihrer familiären sowie Ihrer eigenen medizinischen Vorgeschichte.
Falls auf sie zutreffend:
Stärke der Sehhilfe
Hier können Sie vorhandene ärztliche Unterlagen, wie Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u. ä. hochladen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt
Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.
Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.
Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.
Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.
Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
Wir werden uns zwecks einer Terminvereinbarung zur Untersuchung unter den angegeben Kontaktdaten mit Ihnen in Verbindung setzen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Bitte bringen Sie folgendes zur Untersuchung mit:
Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.
Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen nach dem Absenden zum Download angeboten. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.