Landratsamt

               Forchheim

Allgemeine Informationen

Antrag auf Erstellung eines amtsärztlichen Zeugnisses (Verbeamtung)

Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Beamten

Weitere Informationen zum Antrag:

  • Einige Untersuchungen sind kostenpflichtig. Die Gebühren werden in der Regel nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Gebührenordnung des Landratsamtes berechnet. 
  • Die Begutachtung stützt sich in der Regel neben einer körperlichen Untersuchung auf Vorgeschichte, ärztliche Befunde und ggf. Laboruntersuchungen. 

     

Folgende Unterlagen können dem Antrag beifügt werden:

  • ärztliche Unterlagen (z.B. Behandlungsberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Atteste, Bescheinigungen etc.)

Das Landratsamt wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

Anmeldung mit Bürgerkonto/Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Ihre Daten

Informationen zur veranlassenden Stelle

Bitte geben Sie im folgenden Informationen zu Ihrem Beruf und zur veranlassenden Stelle an.

Angaben zum Beruf
Veranlassung

Beurteilungsgrundlage

Angaben zur Untersuchung

Bitte beantworten Sie im folgenden Fragen zur Ihrer familiären sowie Ihrer eigenen medizinischen Vorgeschichte. 

1. Familienvorgeschichte (Eltern, Geschwister, Kinder)
2. Eigene Vorgeschichte

Falls auf sie zutreffend:

Weitere Angaben zur Untersuchung
Sehhilfe

Stärke der Sehhilfe

Weiteres zum Formular

Unterlagen

Hier können Sie vorhandene ärztliche Unterlagen, wie Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u. ä. hochladen. 

Erklärung

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt
 

Zustimmung zur Übermittlung elektronischer Dokumente

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter?

Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wir werden uns zwecks einer Terminvereinbarung zur Untersuchung unter den angegeben Kontaktdaten mit Ihnen in Verbindung setzen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

 

Bitte bringen Sie folgendes zur Untersuchung mit:

  • das ausgewählte Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. Gutachtensauftrag 
  • ggf. medizinische Befundberichte zu aktuellen und zurückliegenden Erkrankungen

 

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen nach dem Absenden zum Download angeboten.

Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Wir werden uns zwecks einer Terminvereinbarung zur Untersuchung unter den angegeben Kontaktdaten mit Ihnen in Verbindung setzen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

 

Bitte bringen Sie folgendes zur Untersuchung mit:

  • das ausgewählte Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. Gutachtensauftrag 
  • ggf. medizinische Befundberichte zu aktuellen und zurückliegenden Erkrankungen

 

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.